Die Hygieneinspektion nach VDI 6022 ist die Hygieneprüfung Lüftung, die eine gute Qualität des lebenswichtigen Elements Luft gewährleisten soll. Manche gehen sogar soweit, dass sie der Luft die Bedeutung eines Lebensmittel geben. Lassen Sie uns den Gedanken mal weiterverfolgen. Wir konsumieren täglich Luft = 30kg, feste Nahrung ca. 1kg und flüssige Nahrung ca. 3 kg. Erstaunlicherweise wird die Luft nicht so von staatlicher Seite überwacht, eingeordnet und geregelt, wie die klassischen Lebensmittel überwacht werden. Lediglich eine VDI Richtlinie sorgt sich um unsere Luft.
Ziel der Richtlinienreihe VDI 6022 „Raumlufttechnik, Raumluftqualität“ ist die Schaffung von gesundheitlich zuträglicher Atemluft in Gebäuden. Diese Richtlinienreihe beschäftigt sich daher mit der Hygiene raumlufttechnischer Anlagen und Geräte. Dabei ist das Minimalziel, dass die in den Raum abgegebene Luft nicht schlechter ist als die vom Gerät oder der Anlage angesaugte Luft. Die Raumlufttechnik darf also nicht selbst Quelle von Verunreinigungen sein. Einige Richtlinien der Reihe befassen sich auch mit der Bewertung der Raumluftqualität, und zwar unabhängig von der vorhandenen oder ggf. nicht vorhandenen Lüftungstechnik. Die in der VDI 6022 definierten Schulungen für alle mit der Lufthygiene befassten Personen werden seit 1998 von vielen Institutionen angeboten, sodass bis heute über 20.000 Personen nach VDI 6022 qualifiziert werden konnten.
Die Lebensmittelverordnung schreibt vor, dass jedes Lebensmittel Informationen über die Herkunft, den Produktionsort und ein Ablaufdatum haben muss. Gehen wir mal von der These aus, dass Luft unser wichtigstes Lebensmittel ist. Haben Sie schon einmal daran gedacht, wie unsere Atemluft in die Räume gelangt oder wie die Luft im Gebäude aufbereitet wird, bis Sie sie einatmen? Ihren leckeren Käse oder die gute Wurst werden Sie bestimmt anhand des Mindesthaltbarkeitsdatums überprüft haben, bevor Sie ihn essen – warum die Luft nicht?
Die VDI 6022 ist eine Richtlinie, die bei der Überprüfung des Lebensmittels „Luft“ hilft: ihr Ziel ist es, gesundheitlich zuträgliche Atemluft in Gebäuden zu schaffen. Dabei wird der Grundsatz verfolgt, dass die Luft, welche in einem raumlufttechnischen Gerät behandelt wird, niemals schlechter als die angesaugte Luft ist. Die Raumlufttechnik darf also nie selbst die Quelle von Verunreinigungen sein. Damit man das erreicht, gibt die VDI 6022 (bzw. in der Schweiz die SWKI VA 104) Richtlinien vor, die jeder Betreiber einer raumlufttechnischen Anlage erfüllen muss.
Drei Handlungsbereiche sind dabei entscheidend:
- Reduktion chemischer Luftinhaltsstoffe, z.B. Ausgasungen aus Bauprodukten VOC’s (volatile organic compounds) werden abgelüftet.
- Feinstaubbelastung in Räumen, durch einen kontrollierten Luftaustausch in Räumen kann die Feinstaubbelastung gesenkt werden. Voraussetzung hierfür ist der z.B. Einsatz einer optimalen Filtertechnik.
- Verbesserung der biologischen Luftqualität, durch die Abfuhr von Bioaerosolen aus Räumen wird die Infektionsgefahr reduziert. Im Rahmen einer schwedischen Untersuchung konnte sogar belegt werden, dass die Anzahl der Krankheitsfälle durch eine kontrollierte Lufterneuerung gesenkt werden konnte.
Die VDI Richtlinie gliedert sich in 11 verschiedene Blätter mit den unterschiedlichsten Analysen und Anweisungen. Die Geltungsbereiche der VDI 6022 ist damit sehr genau beschrieben: an allen Arbeitsplätzen, an denen ein Arbeitnehmer (es muss immer die gleiche Person sein) sich mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als zwei Stunden pro Tag aufhält.
Neben dem räumlichen Geltungsbereich gibt es auch noch den personellen: welche Personen müssen sich an die VDI 6022 Richtlinie halten?
- Personen, die mit der Beurteilung der Raumluftqualität beauftragt sind..
- Personen, die mit der Instandhaltung von RLT-Anlagen beauftragt sind.
- Spezialisten, welche die RLT-Anlagen nach VDI 6022 Blatt 1.1 überprüfen.
Fachkräfte aus der Planung, Fertigung und Ausführung von RLT-Anlagen.
Die Richtlinie unterscheidet dabei drei unterschiedliche Qualifizierungsstufen:
Qualifizierung Kategorie A | Die Qualifizierung nach Kategorie A setzt voraus: Mindestens Abschluss als Meister oder Techniker in der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik oder gleichwertig. Mehrjährige Berufserfahrung mit RLT-Anlagen |
Qualifizierung Kategorie B | Für diese Qualifizierungsstufe ist mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung als Fachmonteur der Lüftungs- oder Anlagentechnik oder mehrjährige Erfahrung in der Wartung von RLT-Anlagen notwendig |
Qualifizierung Kategorie C | Inhaber und gleichzeitig Betreiber/Eigennutzer einer RLT-Kleinanlage (z.B. Wohnungsbelüftung) können nach Kategorie C qualifiziert werden. Betreiber gewerblich eigengenutzter Kleinerlangen sollen darüber hinaus Grundkenntnisse der Hygiene besitzen. |
Betreiber von technischen Anlagen haben es nicht leicht: sie sind für alle Instandhaltungs-aufgaben an den raumlufttechnischen Anlagen verantwortlich – natürlich stets im Rahmen von Gesetzen und Richtlinien. Die VDI 6022 gibt hierbei besondere Pflichten vor:
- Hygiene-Erstinspektion - Die Hygiene-Erstinspektion muss von Fachpersonal, qualifiziert mindestens gemäß VDI 6022 Blatt 1 Kategorie A, durchgeführt und schriftlich dokumentiert werden. Bei Neuanlagen ist diese im Rahmen der Abnahme durchzuführen.
- Hygieneinspektion - Die Hygieneinspektionen unterscheiden sich in ihrer Wiederholung – je nach dem ob ein Befeuchter eingebaut ist oder nicht: (a) Anlagen mit Befeuchter: alle zwei Jahre, (b) Anlagen ohne Befeuchter: alle drei Jahre.
Auch hier muss die Hygieneinspektion von einer Fachperson mit VDI 6022 A-Zertifizierung durchgeführt werden.
Es stellt sich die Frage, warum sollte eine solche Hygieneinspektion durchgeführt werden? Was sind also die Gründe für die Inspektion?
Praktische | Medizinische | Juristische |
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Bei einer Hygieneinspektion wird die raumlufttechnische Anlage, kurz RLT und die von ihr versorgten Räume am besten durch zertifizierte Experten besichtigt und durchgeführt. An mehreren Stellen der Anlage werden Proben in Form von Abstrichen genommen und diese im Labor untersucht. Offensichtliche Mängel werden dokumentiert und den Verantwortlichen mitgeteilt. Dabei analysieren wir die Ursachen eventueller Verschmutzungen und führen nachhaltige Lösungen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb auf.
Die Hygieneinspektion beinhaltet folgende Maßnahmen:
- Visuelle Kontrolle aller Anlagenteile auf Ihre Verschmutzung
- Kontrolle des Hygienezustands
- Mikrobiologische Überprüfung des Befeuchterwassers
- Untersuchung der Luftkeimbelastung
Auch hier gilt ganz klar „Vertrauen Sie auf Experten, am besten auf zertifizierte Experten, die Ihre Gebäudetechnischen Anlagen optimal warten“. Es geht um Luft, um gute saubere Luft und damit befassen sich am besten Experten, die Luft-Experten.
Wir werden weiter über Luft reden! Das ist notwendig!
Der Autor
Marco Vaudlet ist Geschäftsführer und Inhaber bei der HTM. Nach seiner Ausbildung als Heizungs- und Lüftungsbauer gründetet er im Jahr 2000 die HTM GmbH & Co.KG. Aufgrund seiner zwei Jahrzehnte langen Erfahrung in den Bereichen Wartung, Management und Digitalisierung denkt Marco die Wert-Erhaltung von Gebäudetechnischen Anlagen neu. Dieses Thema ist, nicht nur in Pandemie-Zeiten, ein wichtiger Bestandteil von Mitarbeiterschutz, Qualitätsmanagement & Zertifizierung. Sein nachhaltiges Denken setzt er jeden Tag mit seinem Expertenteam zum Vorteil für die HTM Kunden um.