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Hygieneanspruch

Täglich nimmt der Mensch Nahrung zu sich:
  • ca. 0,8 - 1,5 Kg feste Nahrung
  • ca. 1,6 - 3 ltr. Flüssigkeiten
  • ca. 20 - 30 Kg Luft (> 20.000 ltr)

Die Luft ist unser wichtigstes Nahrungsmittel. So ist die Hygiene hierbei ebenso wichtig und unverzichtbar wie für andere Aspekte der Ernährung.
Der entscheidende Unterschied liegt aber darin, dass wir die Luft atmen die uns unmittelbar umgibt und können uns diese so nicht aussuchen.

Insbesondere bei der Nutzung von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT) treten häufig Probleme aufgrund von mangelnder Lufthygiene auf. Durch unhygienische Luft können "Sick-Building-Syndrom" mit diffusem Krankheitsbildern über Allergien oder Schimmelpilzbefall bis hin zu Legionellen Infektionen die volle Brandbreite an Mangel Folgen ausgelöst werden.
Im Interesse der allgemeinen Gesundheit sind Forderungen an die Hygiene bei RLT-Anlagen in Form von Richtlinien aufgestellt worden. Hinsichtlich der hygienegerechten Auslegung von RLT-Anlagen und der Aufbereitung von Zu- und Umluft hat sich die Richtlinie der VDI 6022 als Standard durchgesetzt.

Um die bestimmungsgemäße Funktion sicherzustellen gibt es durch die VDI 6022 zahlreiche Empfehlungen an Merkmalen und Eigenschaften welche im Einsatz von Luftfiltern zu
berücksichtigen sind:

  • Die Planung, Ausführung und Instandhaltung bestimmt über ein physiologisch günstiges Raumklima und eine hygienisch einwandfreie Qualität der Innraumluft, sodass aus Ihnen keine Gefährdung der Gesundheit oder eine Geruchsbelästigung ausgehen.
  • Eine zusätzliche Belastung der RLT-Anlagen durch Schadgase sowie anorganische oder organische Verunreinigungen muss durch die richtige Gestaltung, Instandhaltung sowie Inbetriebnahme vermieden werden, damit der Luftcharakter als geruchsneutral empfunden wird.
  • Die Sicherstellung der Zuluft vor gesundheitlich bedenklichen oder geruchsaktiven Stoffen.
  • Weder Imitationen von gesundheitsgefährdende Stoffen noch Mikroorganismen welche aus dem Nährboden kommen dürfen sich durch eine falsche Auswahl des Materials im luftführenden Bereich bilden können.
  • Luftfilter müssen so ausgelegt, eingebaut und gewartet bzw. ausgetauscht werden können, dass sie den Eintrag von luftgetragenen Keimen sowie von anorganischen und organischen Stäuben minimieren, keinesfalls jedoch erhöhen. Es muss sichergestellt sein, dass sie nicht selbst zur Quelle von gesundheits- und geruchsbelastenden Bestandteilen der Luft werden können.

Die VDI-Richtlinie 6022 wird in 3 Teile unterteilt. Hierbei gilt Teil 1 für Lüftungsanlagen in Büro- und Versammlungsräumen und der nachgereichte Teil 3 für RLT-Anlagen in Gewerbe- und Produktionsbetrieben.
Im 2. Teil werden die Anforderungen an die Hygieneschulung besprochen d. h. der Qualitätssicherung der Maßnahmen gemäß Teil 1 und 3, in dem Anforderungen an Schulungen, durchführende Referenten, Schulungsinhalte festgelegt sowie Abläufe von Schulungen und Prüfungsbedingungen definiert werden.
Teil 3 umfasst neben allgemeingültigen Aussagen auch spezielle Hinweise für u. A. folgende Branchen:

  • Lebensmittel- und Tabakindustrie
  • Holzwirtschaft
  • Textilindustrie
  • Druck- und Papierverarbeitung
  • Pharmaindustrie
  • Entsorgungsbetriebe
  • Metallverarbeitung
  • Automobilindustrie

Durch die VDI 6022 werden Hygienekontrollen also regelmäßige Kontrollen der Luftfilter auf Verschmutzungen und Durchfeuchtungen sowie der Austausch bei genannten Beschädigungen und Leckagen vorgeschrieben, welche nach Teil 2 in kurzen Zeitabständen durch geschultes Betriebspersonal durchgeführt werden müssen.
Hier werden auch Hygieneinspektionen in größeren Zeitabständen durch Fachpersonal vorgegeben. Dabei sollen laut Teil 1 VDI 6022 neben den Sichtkontrollen auch spezifische Proben an den Luftfiltern zur mikrobiologischen Analyse entnommen werden.
Hinausgehende Untersuchungen während der Untersuchung nach Hygienemängeln wie Keimwachstum oder sonstigen Beschädigungen werden nach Teil 3 nicht verlangt. Bei der Entdeckung von optisch feststellbaren Mängeln, sind diese jedoch mikrobiologisch zu untersuchen falls erforderlich.
Zur Erhaltung der Hygiene möchten wir Ihnen einige der möglichen Maßnahmen empfehlen:
  • Eine Überschreitung der relativen Feuchte von 90% in den Anlagen, insbesondere an den Luftfiltern, durch die Regelung der Befeuchter verhindert werden. Veränderungen der produktionserforderlichen Bedingungen sind im gewerblichen Bereich vorher zu prüfen.
  • Die Anlage ist nach dem trockenfahren von Befeuchter und/oder Kühler abzuschalten.
  • Bei Stillstand sind die Klappen im Luftleitungssystem zu schließen um eine unkontrollierte Durchströmung von Wind- und Auftriebskräften zu verhindern.
  • Schalldämpfer und Luftfilter sind vor Feuchtigkeit zu schützen.
  • Mikrobiologisches Wachstum kann durch eine hohe relative Luftfeuchte (>80%) bei Temperaturen > 0°C an Komponenten in RLT-Anlagen zu Problemen führen
  • Auch eine kurzzeitige Überschreitung der Feuchtigkeit von  >90% führt an Luftfiltern zu Problemen.
  • Es sind geeignete Maßnahmen gegen Keimwachstum und langanhaltend hohe Luftfeuchtigkeit vorzusehen. Ist eine Durchfeuchtung der Filter am Einbauort zu erwarten, können die Luftfilter beispielsweise um ca. 3-5°C vorgewärmt werden.